Corona in der Schwangerschaft

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Eine Schwangerschaft ist eine ganz besondere Zeit. Vor allem dann, wenn es sich um das erste Kind handelt, bringen all die Veränderungen geradezu täglich etwas Neues. Organisatorische Dinge wie Arzttermine, mögliche zusätzliche Untersuchungen, die Suche nach einer Hebamme usw. halten einen hier schon gewaltig auf Trab. Dazu kommt die vollkommen normale Frage, ob es dem Kind auch wirklich gut geht.

Zu planen und zu bedenken gibt es also schon dann mehr als genug, wenn die Schwangerschaft geplant war und ohne Komplikationen verläuft. Kam der positive Test überraschend oder hat man als Frau mit Beschwerden zu kämpfen, wird es selbstverständlich noch einmal schwieriger.

In Zeiten von Corona kommen nun noch weitere Fragestellungen hinzu, die die Nerven ganz schön strapazieren können. Lange hielt sich zum Beispiel der Vergleich zwischen Corona und einer Grippe. Bei der gewöhnlichen Influenza gehören schwangere Frauen zu den Risikogruppen, bei denen die Krankheit einen schwereren Verlauf nehmen kann. Deswegen wird auch eine Grippeimpfung für Schwangere empfohlen. Bedeutet das aber nun, dass Schwangere auch im Falle von Corona einem besonderen Risiko ausgesetzt sind? Inzwischen werden Corona und Influenza kaum noch verglichen, was größere Klarheit mit sich bringt. Nach den bisherigen Erkenntnissen lässt sich zumindest für ein wenig Beruhigung sorgen: Schwangere gelten im Falle von Corona nicht als Risikogruppe. Bei gesunden Frauen ohne Vorerkrankungen besteht während einer oder durch eine Schwangerschaft kein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf oder überhaupt für eine Ansteckung. Hier gelten für Schwangere ähnliche Aspekte wie für alle anderen Frauen auch: Alter und Gesundheitszustand sind deutlich entscheidender.

Eine weitere Frage, die allmählich geklärt wird, betrifft die Wahrscheinlichkeit, das Neugeborene während der Geburt anzustecken, wenn die Mutter mit dem Coronavirus infiziert ist. Die Datenlage ist noch nicht besonders umfangreich, es spricht aktuell jedoch nichts dafür, Babys zwangsläufig durch einen Kaiserschnitt zu entbinden, wenn die Mutter erkrankt ist. Auch eine PDA ist möglich, die Geburt kann also ganz normal verlaufen.

Zwar sind Fälle von Ansteckung des Kindes kurz nach der Geburt bekannt, jedoch verlaufen diese Fälle in aller Regel nicht anders, als die Ansteckungen dies bei Kindern grundsätzlich tun: mit milden Symptomen und einer guten Genesung. Liegt bei der Mutter der Verdacht auf eine Erkrankung oder eine nachgewiesene Erkrankung vor, wird auch das Kind nach der Geburt getestet.

Eine Ansteckung mit dem Virus bereits im Mutterleib oder Folgen für das Ungeborene, wenn die Mutter infiziert ist, werden nach aktuellem Stand jedoch nicht befürchtet.

Selbst wenn die Mutter erkrankt ist, ist es dennoch möglich, das Baby zu stillen. Hier sollten unbedingt besondere Hygienemaßnahmen eingehalten werden, auf das Stillen verzichten muss man jedoch nicht.

Ein Aspekt, der problematisch werden kann, ist die Selbstisolation. Bei einer nachgewiesenen Infektion werden Schwangere genauso unter Quarantäne gestellt wie alle anderen Betroffenen. Hier ist es wichtig, sich mit Hebamme oder Arzt abzusprechen. Vorsorgetermine können oft hinausgezögert werden, bis die Quarantäne vorbei ist. Einige Hebammen bieten inzwischen auch Video-Sprechstunden an, in aller Regel sind sie per Telefon erreichbar. Wenn während der Quarantäne Wehen einsetzen oder akute Beschwerden auftreten, wird die werdende Mutter selbstverständlich dennoch im Krankenhaus aufgenommen und behandelt. Wichtig ist jedoch, dass man bereits beim Anruf beim Arzt oder im Kreißsaal Bescheid gibt, dass eine Infektion mit Covid-19 besteht.

Insgesamt wird hier einiges dafür getan, dass die Betreuung von Schwangeren nach wie vor sichergestellt wird.

Für den Fall, dass man als schwangere Frau alleine wohnt, kann die Isolation an sich womöglich mehr zu schaffen machen als die Schwangerschaft. Hilfreich können hier möglichst viel Ablenkung oder viele Telefonate mit Freunden und der Kontakt über entsprechende Plattformen sein.

Eine Frage, die man vor der Geburt mit der Geburtsklinik klären sollte, ist die Regelung zur Begleitung im Kreißsaal und zu Besuchen nach der Geburt. Diese sind von Krankenhaus zu Krankenhaus unterschiedlich, oft gibt es aber zumindest für den Vater des Kindes oder die Lebenspartnerin der Mutter Ausnahmeregelungen.
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